Besprechungsraum Rechtsanwalt Sven von Below

Reiseversicherung

Reiserücktrittsversicherung

Diese Versicherung sieht eine Erstattung des vollständigen Reise- oder Flugpreises vor, wenn Sie vor Reiseantritt die Reise absagen müssen. Die Versicherung greift auch für Mitreisende. Typisches Versicherungsereignis ist ein Unfall oder eine unerwartet schwere Erkrankung, die zwischen Reisebuchung und Reiseabsage eintritt.

In vielen Fällen wehren sich die Versicherungen, dieses Ereignis als „unerwartet“, also für Sie nicht vorhersehbar, zu akzeptieren.

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Sie haben eine Reiseversicherung?

Wenn Sie über eine Reiseversicherung verfügen, steht Ihnen bei Reiserücktritt oder bei Reiseabbruch ein Entschädigungs­anspruch zu.

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Reiseabbruchversicherung

Wenn Sie Ihre Reise oder Ihren Flug während des Reiseverlaufs abbrechen müssen, steht Ihnen eine Erstattung des nicht genutzten Reisepreises und der Rückreise- und Umbuchungskosten zu. Auch die hierdurch entstehenden Mehrkosten werden erstattet.

Die Reiseabbruchversicherung greift bei schweren Krankheiten oder Unfällen, die während der Reise auftreten.

Wir helfen Ihnen weiter.

Haben Sie Fragen? Wenden Sie sich an den Reiserechts-Experten Rechtsanwalt Sven von Below.

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