Reisemängel
Wenn die Urlaubsfreude beeinträchtigt wird.
Wenn die Urlaubsfreude beeinträchtigt wird.
Jeder Reisende definiert Reisemangel unterschiedlich. Was ist zumutbar und was nicht? Laut der gesetzlichen Definition liegt ein Mangel vor, wenn vereinbarte Leistungen des Reisevertrages von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen und diese den Wert der Reise mindern (Abweichung der Soll- von der Ist-Beschaffenheit).
Unannehmlichkeiten (z.B. kleinere Flugverspätung, landestypische Feierlichkeiten, Ausfall der Klimaanlage für wenige Stunden, nächtlicher Lärm in südlichen Ländern o.Ä.) gelten in der Regel nicht als Reisemangel und sind vom Reisenden entschädigungslos hinzunehmen.
Gemäß § 651m BGB haben Sie einen Anspruch auf Durchführung einer mangelfreien Reise und darauf, dass die Reise die zugesicherten Eigenschaften aufweist. Bloße Unannehmlichkeiten oder geringfügige Abweichungen sind hinzunehmen; erhebliche Abweichungen sind hingegen nicht entschädigungslos hinzunehmen und können einen Reisemangel darstellen. Möglichkeiten sind hier die Reisepreisminderung, der Rücktritt vom Vertrag sowie weiterer Schadenersatz.
Schon gewusst?
Bei der Reklamation von Reisemängeln werden oft Fehler gemacht, die eine spätere Durchsetzung des Anspruchs schwierig gestalten.
Unterkunft
Bau-/Flug-/Hotel- oder Verkehrslärm, fehlende Kinderbetreuung, fehlende Sport- und Freizeiteinrichtungen, Ungeziefer, unzureichende Zimmerausstattung, Ersatzunterkunft, Infrastruktur.
Transport
Beschädigung oder Verlust des Gepäcks, verspätete Auslieferung des Gepäcks, Flugverspätung, Verlegung des Flugs, Verspätung am Flughafen.
Verpflegung
Erkrankungen aufgrund verdorbener Lebensmittel, Ausfall von Mahlzeiten, nicht hinreichend warme Mahlzeiten, nicht hinreichend kalte Getränke.
Dies sind nur einige exemplarische Beispiele. Wir helfen Ihnen gerne bei der Einschätzung der misslichen Umstände Ihrer Reise. Hierbei profitieren Sie von unserer 20-jährigen Prozesserfahrung.
Unsere zufriedenen Kunden sprechen für sich. So individuell jeder einzelne Fall ist, so haben wir ein gemeinsames Ziel: Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.
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