Sven von Below Dachterrasse Flughafen Düsseldorf Flugzeug

Fallbeispiele

Mit uns auf der sicheren Seite

Im folgenden finden Sie einige Fallbeispiele, bei denen wir unseren Mandanten zu einer schnellen und unkomplizierten Lösung verholfen haben. Guter Service ist uns sehr wichtig. Wir helfen Ihnen, wie auch immer sich Ihr Reiseproblem gerade äußern mag und lassen Sie nicht im Regen stehen.

Immer auf der sicheren Seite

„Die Abwicklung der Entschädigungsforderung bis hin zur Vorbereitung einer Klage war unkompliziert und zügig. Über alle Schritte wurden wir direkt informiert, die Einschätzung der juristischen Chancen war realistisch und hat letztlich zur vollständigen Erfüllung unsrer Forderung geführt.“

Raimund und Lisa Pfohl

Anlass

Die Eheleute Pfohl waren auf einen Lufthansa Flug von Bordeaux über Frankfurt nach Münster/ Osnabrück gebucht. Der Zubringerflug hatte eine erhebliche Verspätung, so dass der Weiterflug ab Frankfurt verpasst wurde. Hiernach musste die Eheleute Pfohl unfreiwillig in Frankfurt übernachten. Erst am nächsten Tag erreichten Sie ihr Endziel Münster/ Osnabrück.

Lösung

Nachdem die Fluggesellschaft angeschrieben wurde und nicht gezahlt hatte, wurde Klage eingereicht. Im gerichtlichen Verfahren zeigte sich, dass Fluggesellschaften auch bei verpassten Anschlussflügen zahlen müssen. Die Eheleute Pfohl erhielten die vollständige, eingeforderte Entschädigungspauschale.

Wenn Probleme schnell gelöst werden

"Bin durch Streichung von Flügen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen geschädigt worden. Herr von Below hat mir zu einer angemessenen Entschädigung durch die Fluggesellschaft verholfen - sehr gut!"

Dr. Gerhard und Brigitte Froese

Anlass

Die Eheleute Dr. Froese waren auf einen Flug der Ryanair von Malaga nach Weeze gebucht. Der Flug wurde zunächst auf den Folgetag verlegt und schließlich annulliert.

Lösung

Nachdem die Fluggesellschaft angeschrieben wurde und nicht gezahlt hatte, wurde Klage eingereicht. Im gerichtlichen Verfahren berief sich die Fluggesellschaft auf Auswirkungen eines Fluglotsenstreiks in Frankreich. Letztlich konnte die Fluggesellschaft nicht darlegen, weswegen gerade dieser Flug annulliert werden musste. Die Eheleute Dr. Froese erhielten den vollständigen eingeforderten Entschädigungsbetrag nebst verauslagter Hotelkosten.

Fallbeispiel Verena Dürrkamp

„Der Kundendienst hat mich echt lange Monate geärgert. Als ich die Sache Herrn von Below übergeben hatte, ging auf einmal alles ganz schnell.“

Verena Dürrkamp

Anlass

Verena Dürkamp war von Düsseldorf nach New York gebucht. Der Flug fiel aus und sie musste einen neuen Flug buchen. Die Fluggesellschaft hatte sich auf einen „wilden Streik“ ihres eigenen Personals berufen und wollte keine Erstattung leisten.

Lösung

Nachdem die Fluggesellschaft angeschrieben wurde und nicht gezahlt hatte, wurde Klage eingereicht. Im gerichtlichen Verfahren zeigte sich, dass ein „wilder Streik“ eben kein außergewöhnlicher Umstand war und die Fluggesellschaft musste die Entschädigung zahlen.

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