Abflughalle Flughafen Düsseldorf

Überbuchung

Wenn Sie einchecken wollen
und der Flug ist einfach ausgebucht.

Was tun, wenn der Flug überbucht ist?

Überbuchungen sind bei Flügen leider an der Tagesordnung. Denn um eine Vollauslastung zu gewährleisten, verkaufen Fluggesellschaften meist mehr Tickets als Flugplätze vorhanden sind. Damit rechnen Fluggesellschaften damit, dass einige Fluggäste vorher wieder stornieren oder nicht erscheinen. Wenn ein Flug wirklich überbucht ist, steht Ihnen eine Entschädigung.

Dies war auch der ursprüngliche Grund, weswegen sich die Europäische Union 2004 auf die europäische Fluggastrechteverordnung VO (EG) Nr.261/04 geeinigt hat. Dabei werden Überbuchungen wie Annullierungen, also als Nichtbeförderungen, gewertet.

Die Entschädigungen dafür sind klar geregelt – oft weigern sich die Fluggesellschaften grundlos, verzögern die Kompensationszahlungen oder versuchen, sich auf oft nicht haltbare Argumente zurückzuziehen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Fluggesellschaften das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen darzulegen und zu beweisen haben.

Ihnen stehen in diesen Fällen Pauschalzahlungen in Höhe von 250€, 400€ bzw. 600€ pro Person und Flugreise zu, je nach der Flugentfernung.

Entfernungen

Unsere Leistungen

Wir beraten Sie, welche Schritte bei Problemen mit Ihrer Flugreise zu unternehmen sind und was Ihnen zusteht.

Wir setzen uns mit den Fluggesellschaften in Verbindung, setzen Fristen und führen bei Bedarf Klage. Wir kümmern uns um alle notwendigen Schritte und gewährleisten, dass bei den Forderungen Ihrerseits keine Fehler entstehen.

Wir vertreten Sie ggf. gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche.

Jetzt Ansprüche prüfen

Rechtliche Lage bei Überbuchungen

Bei Überbuchungen stehen Ihnen die folgenden Ansprüche zu:

  1. Sie haben die Wahl, ob Sie eine vollständige Erstattung des Flugpreises oder einen Ersatzflug erhalten.
  2. Außerdem steht Ihnen eine Entschädigungspauschale von 250€, 400€ oder 600€ pro Person zu.

Das sagen unsere Mandanten

Unsere zufriedenen Kunden sprechen für sich. So individuell jeder einzelne Fall ist, so haben wir ein gemeinsames Ziel: Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Herrn Sven von Below kann ich 100prozentig weiterempfehlen. Es ist bereits die 2. erfolgreiche Vertretung in meiner Angelegenheit. Diesmal wollte die Fluggesellschaft bei einem klaren Fall von Überbuchung nicht die Entschädigung bezahlen. Ich kann nur jedem raten, Herrn von Below zu kontaktieren, um zu seinem Recht zu kommen.

Thorsten Greve
Unterschreiben von Schriftstück

Wir helfen Ihnen weiter.

Lassen Sie sich nicht länger von den Kundendiensten der Airlines hinhalten. Übergeben Sie die Sache einem richtigen Reiserechtsanwalt.

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