War Ihre Reise mangelbehaftet, oder mussten Sie diese sogar abbrechen?
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, damit wir Ihre Ansprüche – gerne auch bereits aus dem Urlaub - gegen den Reiseveranstalter überprüfen können.
Durch die langjährige Erfahrung von Reiserechtsexperte und Rechtsanwalt Sven von Below können wir Ihnen innerhalb von 24 Stunden ein kurzes Feedback geben, ob es sich lohnt, gegen den Veranstalter vorzugehen.
Wenn Sie es wünschen, setzen wir uns in Ihrem Namen mit dem Veranstalter in Verbindung und setzen Ihre Ansprüche durch.
Hiermit bin ich mit der kostenlosen Ersteinschätzung einverstanden. Bevor weitere Kosten entstehen, werde ich ausdrücklich darauf hingewiesen.