Kreunzfahrtschiff

Kreuzfahrten

Wenn das Traumschiff nicht hält, was es verspricht.

Reisen auf Hoher See

Kreuzfahrten gelten als Pauschalreisen und unterliegen daher auch der reiserechtlichen Haftung. Dabei können auch hier Probleme wie Reisepreisminderung, Rücktritt vom Reisevertrag und Schadenersatz bestehen.

Dabei gilt es die richtige Wertung für Kreuzfahrtreisen vorzunehmen, bei denen beispielsweise die Kabine, die Verpflegung oder das Reisegepäck eine hervorgehobene Bedeutung haben.

Sven von Below

Probleme auf Ihrer Kreuzfahrt?

Über unser Anspruchs-Formular können Sie Ihr Anliegen schnell und bequem an uns übermitteln, damit wir Ihre Ansprüche überprüfen können.

Kostenlose Ersteinschätzung

Reisemängel

Mängel sollten sofort reklamiert und idealerweise mit Fotos dokumentiert werden. Setzen Sie sich bei einem Mangel direkt mit dem Veranstalter oder der örtlichen Reiseleitung in Verbindung.

Sollten Sie eine Reise aufgrund von Reisemängeln abbrechen und damit vom Reisevertrag zurücktreten, beachten Sie, dass für einen kostenneutralen Rücktritt bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Aufgrund von Reisemängeln kann eine Entschädigung für „nutzlos aufgewendete Urlaubszeit“ eingefordert werden – es gibt einen zusätzlichen Anspruch in Höhe von bis zu 100 % des Reisepreises.

Schon gewusst?

der reiserechtlichen Ansprüche scheitern an den Formalien.

Denken Sie daher daran, alle Mängel immer sofort vor Ort anzuzeigen und sich dies schriftlich bestätigen zu lassen.

Unsere Leistungen

  • Wir beraten Sie, welche Schritte bei Reisemängeln auf Ihrer Schiffsreise oder Kreuzfahrt zu unternehmen sind und was Ihnen zusteht.
  • Wir setzen uns mit dem Veranstalter in Verbindung, setzen Fristen und führen bei Bedarf Klage. Wir kümmern uns um alle notwendigen Schritte und gewährleisten, dass bei den Forderungen Ihrerseits keine Fehler entstehen.
  • Wir vertreten Sie ggf. gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Dazu gehören Reisepreisminderungen, Schadenersatzansprüche oder Ansprüche aufgrund von nutzlos aufgewendeter (vertaner) Urlaubszeit.

Wir helfen Ihnen!

Bei der Durchsetzung Ihrer reiserechtlichen Ansprüche wenden Sie sich an den Experten Rechtsanwalt Sven von Below. Hier geht's zur kostenlosen Ersteinschätzung.

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