Kreuzfahrten
Wenn das Traumschiff nicht hält, was es verspricht.
Wenn das Traumschiff nicht hält, was es verspricht.
Kreuzfahrten gelten als Pauschalreisen und unterliegen daher auch der reiserechtlichen Haftung. Dabei können auch hier Probleme wie Reisepreisminderung, Rücktritt vom Reisevertrag und Schadenersatz bestehen.
Dabei gilt es die richtige Wertung für Kreuzfahrtreisen vorzunehmen, bei denen beispielsweise die Kabine, die Verpflegung oder das Reisegepäck eine hervorgehobene Bedeutung haben.
Über unser Anspruchs-Formular können Sie Ihr Anliegen schnell und bequem an uns übermitteln, damit wir Ihre Ansprüche überprüfen können.
Mängel sollten sofort reklamiert und idealerweise mit Fotos dokumentiert werden. Setzen Sie sich bei einem Mangel direkt mit dem Veranstalter oder der örtlichen Reiseleitung in Verbindung.
Sollten Sie eine Reise aufgrund von Reisemängeln abbrechen und damit vom Reisevertrag zurücktreten, beachten Sie, dass für einen kostenneutralen Rücktritt bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Aufgrund von Reisemängeln kann eine Entschädigung für „nutzlos aufgewendete Urlaubszeit“ eingefordert werden – es gibt einen zusätzlichen Anspruch in Höhe von bis zu 100 % des Reisepreises.
Schon gewusst?
Bei der Durchsetzung Ihrer reiserechtlichen Ansprüche wenden Sie sich an den Experten Rechtsanwalt Sven von Below. Hier geht's zur kostenlosen Ersteinschätzung.
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