Unfälle
Wenn mal wirklich etwas richtig schief läuft.
Wenn mal wirklich etwas richtig schief läuft.
Unfälle auf Reisen können besonders schmerzhaft sein. Aber was ist, wenn sogar der Reiseveranstalter dafür die Schuld trägt?
Wurde möglicherweise eine Schutz- oder Hinweispflicht des Veranstalters verletzt? Reiseveranstalter müssen dafür Sorge tragen, dass Ihre Leistungsträger (Hotel, Beförderung, Verpflegung) sicher und nicht gesundheitsgefährdend arbeiten. Auch hat der Veranstalter für das Fehlverhalten dieses Personals einzustehen.
Wir helfen Ihnen dabei zu beurteilen, ob der Veranstalter für die Folgen Ihres Unfalls einzustehen hat. Sollten wir Anhaltspunkte dafür finden, setzen wir Ihre Ansprüche durch und zeigen Ihnen, wie hoch eine angemessene Schadensforderung sein kann.
Auch kann die Verletzung einer Fürsorgepflicht des Veranstalters einen Reisemangel darstellen, mit dem zusätzlich noch der Reisepreis gemindert werden kann und nutzlos aufgewendete Urlaubszeit gefordert werden kann. Bei gravierenden Körperverletzungen kann dies bis zu einer 100%-igen Reisepreisminderung führen plus zusätzlichem Schmerzensgeld.
Unsere zufriedenen Kunden sprechen für sich. So individuell jeder einzelne Fall ist, so haben wir ein gemeinsames Ziel: Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Ich kann Herrn von Below zu 100% weiterempfehlen! Danke für Ihre Mühe für meinen hoffnungslos aussehenden Fall mit dem Reiseveranstalter! Mein Geld zurückbekommen! Zufriedenheit 100%
Bei der Durchsetzung Ihrer reiserechtlichen Ansprüche wenden Sie sich an den Experten Rechtsanwalt Sven von Below. Hier geht's zur kostenlosen Ersteinschätzung.
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