Oftmals bestehen Ansprüche der Fluggäste auch bei Streiks. So entschied der Europäische Gerichtshof bereits in 2018, dass ein sogenannter „wilder Streik“ des Flugpersonals keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt (EuGH Urteil vom 17.04.2018, C-195/17). Aber auch bei anderen Streiks können sich Fluggesellschaften oftmals nicht entlasten und müssen zahlen. Wir haben bereits hunderte von Verfahren mit Streikhintergrund erfolgreich für unsere Mandanten geführt.