Fachbeiträge

Ansprüche bei Flugstreiks

Oftmals bestehen Ansprüche der Fluggäste auch bei Streiks. So entschied der Europäische Gerichtshof bereits in 2018, dass ein sogenannter „wilder Streik“ des Flugpersonals keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt (EuGH Urteil vom 17.04.2018, C-195/17). Aber auch bei anderen Streiks können sich Fluggesellschaften oftmals nicht entlasten und müssen zahlen. Wir haben bereits hunderte von Verfahren mit Streikhintergrund erfolgreich für unsere Mandanten geführt.

Wir helfen Ihnen weiter.

Bei der Durchsetzung Ihrer reiserechtlichen Ansprüche wenden Sie sich an den Experten Rechtsanwalt Sven von Below. Hier geht's zur kostenlosen Ersteinschätzung.

Kostenlos beraten lassen

Bekannt aus den Medien

Sat 1
WDR_2
WDR
Express
Rheinische_Post

Diese Seite verwendet Cookies.

Bitte erlauben Sie den Einsatz von Cookies, damit Sie diese Seite in vollem Funktionsumfang nutzen können.

Mehr erfahren