Corona (Covid-19)
...wir helfen weiter!
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Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, damit wir Ihre Ansprüche - gerne auch bereits aus dem Urlaub - gegen den Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft überprüfen können.
Durch die langjährige Erfahrung von Reiserechtsexperte und Rechtsanwalt Sven von Below können wir Ihnen innerhalb von 24 Stunden ein kurzes Feedback geben, ob es sich lohnt, gegen den Veranstalter vorzugehen.
Wenn Sie es wünschen, setzen wir uns in Ihrem Namen mit dem Veranstalter in Verbindung und setzen Ihre Ansprüche durch.
Hiermit bin ich mit der kostenlosen Ersteinschätzung einverstanden. Bevor weitere Kosten entstehen, werde ich ausdrücklich darauf hingewiesen.
Die aktuelle Lage ändert sich momentan ständig. Wir halten Sie auf dem aktuellen Stand.
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