Nachdem viele Reisen im letzten Jahr wegen der Coronavirus-Pandemie kostenfrei storniert werden konnten, fragen uns viele Mandanten wie es denn in diesem Sommer aussieht.
Denn im Gegensatz zu 2020 buchen die Reisenden aktuell in Kenntnis der Pandemie.
Wenn der Veranstalter wesentliche Reiseleistungen vor der Reise ändert, kann der Reisende vom Reisevertrag zurücktreten. Wichtig ist jedoch, dem Veranstalter zuvor jedenfalls eine kurze Frist zur Abhilfe zu setzen.
Wird eine Reisewarnung für das Urlaubsland ausgesprochen, die zum Buchungszeitpunkt noch nicht bestand, kann die Reise ebenfalls kostenfrei stornieren.
Vorsicht gilt bei Reisewarnungen, die bereits bei der Buchung bestanden. Denn in diesen Fällen lehnen einige Gerichte kostenfreie Stornos mittlerweile ab. Die Tendenz geht dahin, dass viele Unannehmlichkeiten im Rahmen der Pandemie hinnehmbar sein werden, und die Hürde eines richtigen Reisemangels höher gelegt wird.