Reisemangel – Flugverspätung – Kreuzfahrt
Ist Ihre Reise oder Ihr Flug betroffen?
Reiserechtsexperte Sven von Below hilft Ihnen bei Ihrer Anspruchsdurchsetzung.
Seit über 15 Jahren vertritt Reiserechtsexperte und Rechtsanwalt Sven von Below die Interessen von Reisenden. In über 1000 Fällen hat er die Forderungen seiner Mandanten erfolgreich durchgesetzt und ihnen zu ihren berechtigten Entschädigungen verholfen.
Rechtsanwalt Sven von Below ist auf das Reiserecht spezialisiert und Mitglied in der deutschen Gesellschaft für Reiserecht.
Wir helfen Ihnen bei Ihrer Entschädigung bei den Fluggesellschaften. Erhalten Sie bis zu € 600 pro Person und pro Flug.
Lassen Sie sich vom Profi helfen, und zwar von einem Reiserechtsanwalt!
Lassen Sie die Fluggesellschaften am langen Arm verhungern, Antworten nicht auf Ihre Schreiben? Warten Sie schon seit Wochen und Monaten auf Ihre berechtigte Entschädigung? Hat Ihnen die Fluggesellschaft geantwortet, aber Sie wissen nicht, ob es wirklich außergewöhnliche Umstände waren?
Reiserechtsexperte und Rechtsanwalt Sven von Below verhilft Ihnen zu Ihrem Recht. Lassen Sie sich vom Profi helfen, wenn es um die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche geht.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Ansprüche am besten ohne eigene Kostenbeteiligung zu 100% durchsetzen können. Damit sollen Sie gerade keine Anteile Ihrer Forderungen an uns abgeben.
Wir rechnen hierbei regulär nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Das bedeutet, dass unsere Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnet werden.
Gerne stellen wir Ihnen vor Ihrem Mandatsauftrag die zu erwartende Kostenberechnung zusammen.
Bei der Durchsetzung Ihrer reiserechtlichen Ansprüche wenden Sie sich an den Experten Rechtsanwalt Sven von Below. Hier geht's zur kostenlosen Ersteinschätzung.
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